![]() |
Neufassung Rahmenvertrag PG 05, Angabe der IK-Nummern
BIVdirekt-2005-26 (48KB)
Neufassung des Rahmenvertrages und der Preisvereinbarung zur PG 05 zwischen dem VdAK/AEV und dem BIV/Angabe der IK-Nummern
Der Rahmenvertrag und die Preisvereinbarung zur PG 05 (Bandagen) werden durch den Bundesinnungsverband für die Innungen und Fachverbände abgeschlossen. Den Verträgen sind jedoch nicht alle Innungen/ Fachverbände beigetreten. Aufgrund vieler Nachfragen in den letzten Tagen weisen wir nochmals darauf hin, dass folgende Innungen und Fachverbände bereits ihren Beitritt zu den Verträgen erklärt haben:
Landesinnung/ Fachverband Baden Württemberg,
Landesinnung/ Fachverband Bayern,
Landesinnung/ Fachverband Berlin-Brandenburg,
Landesinnung Hessen,
Landesinnung/ Fachverband Rheinland-Pfalz,
Landesinnung Saarland,
Landesinnung/ Fachverband Sachsen,
Landesinnung/ Fachverband Thüringen
Folgende Innungen sind dem Rahmenvertrag und der Preisvereinbarung Bandagen nicht beigetreten:
Innung für Orthopädie-Technik Bremen/ Niedersachsen,
Innung für Orthopädie-Technik Nord,
Landesarbeitsgemeinschaft der fünf Innungen für Orthopädie-Technik in Nordrhein-Westfalen,
Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen/ Anhalt
Für diese Innungen und Einzelbetriebe bleibt der Rahmenvertrag zwischen dem VdAK/ AEV und dem Bundesinnungsverband in der bisherigen Fassung weiter bestehen.
BIV benötigt IK-Nummern
Notwendig für die Abrechnung durch die einzelnen Betriebe ist, dass der BIV dem VdAK die IK-Nummern der Betriebe und Filialen mitteilt. Die Innungen/ Fachverbände in Bayern und Berlin-Brandenburg haben die IK-Nummern bereits erhoben und leiten diese dem BIV zu. Die Betriebe aus den anderen Innungsbereichen werden gebeten, ihre IK-Nummern mit dem anliegenden Formular an die Geschäftsstelle des BIV zu senden. Der Bundesinnungsverband wird die Rückmeldungen in einer Liste zusammenfassen und dann dem VdAK/ AEV zusenden. Angesichts der knappen Zeit bitten wir Sie, die IK-Nummer an die Geschäftsstelle des Bundesinnungsverbandes möglichst schnell zuzusenden . Mit dem VdAK/ AEV ist angesichts des Jahreswechsels und der Feiertage jedoch vereinbart, dass Nachmeldungen auch noch in den ersten Januartagen erfolgen können.