Bannerwerbung  |  Links  |  FAQ/Hilfe  |  Impressum   

BIVdirekt-2006-01: Mehrwertsteuer für Bandagen, IK-Nummern, wirtschaftliche Aufzahlung, Pflegehilfsmittelvertrag, Kostenvoranschläge, Marketing Award, Studiengang Betriebswirt/in, Konjunkturbefragung

BIVdirekt-2006-01.pdf
BIVdirekt-2006-1-Marketing-Award.pdf
BIVdirekt-2006-01AnlageKonjunkturbefragung.pdf

BIVdirekt Nr. 1 vom 13. Januar 2006

Mehrwertsteuer für Bandagen
Der Arbeitsalltag der Sanitätshäuser und OT-Betriebe ist von immer größerem bürokratischen Aufwand geprägt. Bewältigt werden kann die oft komplizierte Materie nur, indem sich die Mitarbeiter umfangreiches Expertenwissen in Rechts- und Steuerfragen aneignen. Aber selbst damit lassen sich nicht alle juristischen Fallstricke umgehen. Bestes Beispiel dafür ist die Mehrwertsteuer: Die Frage, ob ein Hilfsmittel nun dem normalen oder ermäßigen Steuersatz unterliegt, ist oftmals nicht geklärt. Selbst Zolltarifauskünfte der Oberfinanzdirektion weisen gleichartigen Produkten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zu.
Das aktuelle Problem im Bandagenvertrag
Kein Wunder, dass nun auch bei dem Vergleich der Ersatz- und Primärkassenverträge unterschiedliche Steuersätze bei Bandagen aufgetaucht sind. Dies kann im Falle einer Betriebsprüfung zu erheblichen Problemen führen, wenn der Betrieb für das gleiche Produkt unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in Anwendung bringt. Nachforderungen sind vorprogrammiert!
Die Strategie des BIV
Bisher gibt es keine Liste, die einheitlich die Mehrwertsteuer den einzelnen Bandagenarten zuordnet. Dazu müsste man die Finanzverwaltungen, Industrie und Krankenkassen an einen Tisch setzen und Position für Position durchgehen. In der Vergangenheit hat der BIV oftmals versucht, eine Mehrwertsteuerzuordnung mit der Finanzverwaltung abzustimmen. Es gab aber keine klaren Aussagen der Behörden. Aus diesem Grund wird der BIV jetzt in Zusammenarbeit mit Industrieverbänden die Hersteller von Bandagen nach den vorliegenden sogenannten „Zolltarifauskünften“ abfragen. Nach Erstellung der Liste wird der BIV mit dem VDAK eine entsprechende Anpassung der Mehrwertsteuersätze vornehmen. Gemeinsam mit den Krankenkassen und Industrieverbänden soll dann eine Klärung mit dem Finanzministerium herbeigeführt werden.
Wie soll sich das BIV-Mitglied bis dahin verhalten?
1. Der BIV rät allen Betrieben, sich an die in den jeweiligen Vertragslisten genannten Sätze solange zu halten, bis der BIV eine neue Mehrwertssteuerliste erarbeitet hat.
2. Der BIV-Betrieb sollte eventuelle Rückstellungen für Nachforderungen des Finanzamtes bilden. Laut Protokollnotiz zum BIV-Bandagenvertrag kann jeder Betrieb etwaige Nachforderungen der Finanzämter (Betriebsprüfung) bei den jeweiligen Ersatzkassen nachberechnen. Ähnliche Klauseln finden sich auch in den Verträgen auf Landesebene.

IK-Nummern für VDAK-Rahmenvertrag
Notwendig für die Abrechnung durch die einzelnen Mitgliedsbetriebe der Innungen/ Fachverbände, die dem Vertrag beigetreten sind, ist, dass der BIV dem VdAK die IK-Nummern der Betriebe und Filialen mitteilt. Die Betriebe der Innungen/Fachverbände Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Thüringen werden gebeten, bis zum 18. Januar 2006 ihre IK-Nummern mit dem anliegenden Formular an die Geschäftsstelle des BIV zu senden. Für Bayern, Berlin-Brandenburg liegen dem BIV bereits Komplettlisten vor. Inhaber von Betrieben aus den Innungen Nord, Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt können Ihre IK–Nummern ebenfalls an den BIV senden. Die Daten werden zwar gespeichert aber zur Zeit nicht an den VDAK weitergegeben.

Klarstellung: Keine wirtschaftliche Aufzahlung bei Vertragspreisen
Die in MTD-Instant 01/02 2006 abgedruckte Meldung 14 „BIV schließt Bandagenvertrag“ enthält eine unklare Passage, aus der man deuten könnte, dass bei den VDAK-Bandagenpreisen eine wirtschaftliche Aufzahlung möglich sei. Der BIV stellt hierzu klar, dass wirtschaftliche Aufzahlungen nur bei Festbeträgen möglich sind, nicht aber bei Vertragspreisen. Für Bandagen gelten seit dem 1. Januar 2006 Vertragspreise.

Pflegehilfsmittelvertrag zwischen Apothekern und Spitzenverbänden der Pflegekassen
Ein zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) geschlossener Vertrag regelt seit 1. Januar 2006 die Belieferung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen mit für zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln durch alle dem DAV angeschlossenen rund 21.000 Apotheken. Dadurch sei künftig, so heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung, eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln gewährleistet. Im Einzelnen regelt der Vertrag folgende Hilfs- und Pflegehilfsmittel: Saugende Bettschutzeinlagen/Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel sowie wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen. Bislang hatten die Spitzenverbände der Pflegekassen bereits mit über 2.000 Vertragspartnern Verträge geschlossen.

Verzicht auf Übersendung eines Kostenvoranschlages
Die Techniker Krankenkasse teilte mit Schreiben vom 19.12.2005 mit, dass bis auf Widerruf auf die Übersendung von Kostenvoranschlägen mit einem Verordnungsdatum ab dem 1. Januar 2006 für Hilfsmittel verschiedener Produktgruppen verzichtet wird, wenn der Nettoanschaffungspreis von 250,00 Euro je Hilfsmittel nicht überschritten wird.

Nehmen Sie am Marketing Award teil!
Innovative Ideen zur Absatzförderung im Sanitätshandel werden in diesem Jahr mit dem Marketing AWARD prämiert. Ein zeitgemäßes Marketing entscheidet über zukünftige Erfolge. Die besten Ideen sollen jetzt prämiert werden. Auch der BIV ist Mitglied der Jury, der 15 Mitglieder aus Industrie, Marketing, Medien und Verbänden angehören. Der BIV ruft noch einmal alle Mitgliedsbetriebe auf, sich an dem Award zu beteiligen und den beiliegenden Anmeldebogen bis Freitag, den 17. Januar 2006, zurückzusenden. Ausschlaggebend für Ihre Nominierung ist die herausragende Beurteilung in mindestens einem der marketing-relevanten Bereiche Sortimentsgestaltung, Preispolitik, Verkaufsförderung, Personal und Gestaltung der Geschäftsräume, Ziele, Visionen, Leitbild und Philosophie.

Studiengang Betriebswirt/in für Gesundheitsberufe (HWK Dortmund) startet am 15. Mai 2005
Der Trend im Gesundheitswesen geht dahin, dass vieles, was früher verschrieben wurde, heute vom Kunden anteilig mitbezahlt oder selbst finanziert wird. Diese Veränderungen erfordern unternehmerisches Denken und betriebswirtschaftliches Handeln. Der Studiengang „Betriebswirt/in (HWK) für Gesundheitsberufe“ macht die Teilnehmer über ihre praktische Berufserfahrung hinaus mit modernen Methoden der Unternehmensführung und -analyse im Handwerk vertraut, unterstützt praxisbezogen ihre Anwendung und schärft betriebswirtschaftliches Denken und Handeln. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.hwk-do.de/index.php?id=109. Hier die Vorteile des Studiengangs:
- Aufbau auf vorhandenes Meisterwissen
- konsequenter Zuschnitt auf Belange kleiner und mittlerer Unternehmen
- Praxisorientierung steht im Vordergrund
- Meister-BAföG Förderung
- Anerkannter Titel "Betriebswirt/in (HWK)" mit Zeugnis und Urkunde.
Der Bundesinnungsverband und die Bundesfachschule arbeiten bei der inhaltlichen Gestaltung des Studienganges mit der Handwerkskammer Dortmund zusammen.

BIV-Konjunkturbefragung
Wie gewohnt, führt der BIV auch in diesem Jahr wieder die Konjunkturanalyse durch. Diese Befragung und deren Ergebnisse erfreuen sich großer Beliebtheit und
geben wichtige Hinweise zu konjunkturellen Entwicklungen in unserem Fach. Damit die Teilnahme für Sie möglichst mühelos ist, können Sie mit dem Antwortfax in der Anlage in wenigen Minuten im Ankreuzverfahren die Entwicklung der entscheidenden Einflussfaktoren im Jahre 2006 dokumentieren. Um die unterschiedlichen Tendenzen in den drei wichtigen Geschäftsfeldern Werkstatt, Reha und Sanitätshaus erkennen zu können, werden diese getrennt abgefragt. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, uns das Top und Flop-Produkt des letzten Halbjahres mitzuteilen. Dies kann sowohl ein Einzelprodukt als auch eine bestimmte Warengruppe sein, die sich im letzten halben Jahr entweder sehr gut oder sehr schlecht entwickelt hat.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mitarbeit. Über die Ergebnisse werden wir Sie ausführlich informieren. Die Ergebnisse des letzten Jahres finden Sie unter: http://www.ot-forum.de/e6849/e6910/index_ger.html

Termine +++ Termine +++ Termine
24. Januar 2006: Lenkungsausschusssitzung in Berlin.
25. Januar 2006: Arbeitsgruppe PG 23, Dortmund.
3./4. Februar 2006: Vorstandssitzung in Dortmund.
10.-13. Mai 2006: ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK 2006 in Leipzig.

 

Print this Document   Not translated!   Sitemap   Contact   Schrift groesser   Schrift kleiner  
Kontakt:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistraße 7-9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/557050-0
Fax: 0231/557050-40
E-Mail:bivdirekt@ot-forum.de


 
top