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BIVdirekt-2006-04; Leipzig 2006 Kongressprogramm, VDAK-Rahmenvertrag, Kooperationen, Stomaartikel, Internet-Server, krank - Entlassung

BIVdirekt Nr. 4 vom 2. März 2006

BIVdirekt-2006-04.pdf
BIVdirekt-2006-04Anlage_KV_Techniker_K.pdf

Leipzig 2006: Kongressprogramm im Internet

Das aktuelle Kongressprogramm der ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK kann ab sofort im Internet unter www.ort2006.de in der Rubrik "Kongress/ Veranstaltungen"
eingesehen werden. Zusammen mit der Liste der Aussteller und den Sonderveran-staltungen kann so der Besuch der Leipziger Messe geplant werden. In der Rubrik "Besucher Service" finden sich Informationen rund um den Besuch in Leipzig. Der Kundenservice der Leipziger Messe bietet Informationen zur Messestadt, zur An- und Abreise, Unterkunft, Eintrittskarten und Behindertenservice.
Kontakt: Frau Yvonne Seiferth, Tel.: 0341/678-8461, Fax: 0341/678-168461,
E-Mail: y.seiferth@leipziger-messe.de oder Frau Anita Müller, Tel.: 0341/678-8344, Fax: 0341/678-168344, E-Mail: an.mueller@leipziger-messe.de.

Infos zum BIV/VDAK-Rahmenvertrag

Bei der Umsetzung des VDAK-Rahmenvertrages und der Bandagenpreisvereinbarung konnte der BIV mit dem VDAK eine Klärung bezüglich der Frage der Erforderlichkeit von Kostenvoranschlägen herbeiführen.
Bis auf weiteres gilt: Solange Festbeträge und Vertragspreise bestehen ist ein KV nicht erforderlich. Bestehen keine Vertragspreise oder Festbeträge ist ein Kosten-voranschlag nur notwendig, wenn „die abgegebenen Hilfsmittel zusammen den Wert je Verordnung von 75,00 Euro netto überschreiten“.
Sonderregeln zum Kostenvoranschlag hat die Techniker Krankenkasse. Entnehmen Sie bitte die Einzelheiten der Anlage.

Grenzen von Kooperationen zwischen Arzt und Hilfsmittel-Herstellern

Wieder gibt es ein Urteil, das die Zusammenarbeit zwischen Herstellern von Hilfs-mitteln und Ärzten einschränkt. Der Sachverhalt war folgender: Eine Hörgeräte AG war an HNO-Ärzte herangetreten. Diese sollten in die Aktiengesellschaft 20.000.-Euro investieren. Gewinne von bis zu 33.000.- Euro wurden versprochen. Dabei sollten die Verdienstmöglichkeiten in dem Maße ansteigen, wie der Arzt den Patienten Hörgeräte der AG empfehlen würde. Das Gericht stellte in diesem Zusammenhang fest, dass grundsätzlich die finanzielle Beteiligung eines HNO-Arztes an einer Aktiengesellschaft, die Hörgeräte vertreibt, nicht zu beanstanden sei. Jedoch entschieden die Richter, es liege im konkreten Fall eine berufswidrige Patientenempfehlung vor, die zugleich gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG verstoße. Durch den unmittelbaren Bezug zwischen der Empfehlung und dem finanziellen Gewinn des Arztes ziele die Werbung darauf ab, dass die Ärzte entgegen § 34 Abs. 5 (Muster-) Berufsordnung (MBO) und dem ärztlichen Berufsethos Zuweisungen nicht aus sachlichen, sondern aus finanziellen Gründen vornähmen (OLG Köln - Az. 6 U 46/05).

Kostenvoranschlag für Stomaartikel

Nach Informationen der Landesinnung Nord verlangt die HEK für die Versorgung mit Stomaartikeln Kostenvoranschläge, obwohl Festbeträge für diese Produktgruppe bestehen. Auch kürzt die HEK die ärztlich verordneten Mengen. Die Landesinnung Nord und der BIV empfehlen den Mitgliedsbetrieben, an HEK Versicherte im Bereich Stoma nur nach Genehmigung des Kostenvoranschlags auszuliefern.

Internet-Server gehen in die Knie

Unsere Rechner müssen dem stark wachsenden Besucheraufkommen angepasst werden – sowohl das OT-Forum als auch die Site ort2006.de leiden derzeit unter Engpässen. Die Besucherfrequenz hat sich von 608 Besuchern pro Tag in 2003 über 1.385 Besucher in 2004 auf 2.274 Besucher pro Tag in 2005 fast vervierfacht. Im Januar 2006 waren es dann schon durchschnittlich 3.100 Besucher pro Tag, am 15. Februar lagen wir knapp unter 4.000 Besuchern. Damit ist die technische Grenze überschritten, die Hard- und Software muss erweitert werden. Um den An-forderungen Rechnung zu tragen, waren die Rechner am 27. Februar für einen Tag nicht zu erreichen. Ab sofort sind die Server für die mittlere Zukunft gerüstet, im-merhin erwarten wir 2006 über eine Million Besucher.

Zu oft krank - Entlassung ist gerechtfertigt

Wer über die Jahre immer wieder krank ist, muss damit rechnen, von seinem Ar-beitgeber gekündigt zu werden. Zahlreiche, über viele Jahre auftretende Krankheiten weisen nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein darauf hin, dass immer wieder Krankheiten auftreten werden und das sei einem Arbeitgeber nicht zuzumuten. In dem konkreten Fall hatte eine Frau immer wieder wegen Kreislaufbeschwerden, starker Kopfschmerzen, eitriger Tonsillitis, Gastroenteritis, Bronchitis, Sinusitis und psychovegetativer Erschöpfung gefehlt. Als die Entgeltfort-zahlung sich auf 21.500.- Euro summierte, wurde die Frau entlassen (Landesar-beitsgerichts Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 320/05).
Eine ordentliche Kündigung wegen Krankheit ist gerechtfertigt, wenn der Arbeit-nehmer bei Zugang der Kündigungserklärung schon längere Zeit leistungsunfähig krank, die Beendigung dieses Zustandes völlig ungewiss und seine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist. Der Arbeitgeber darf eine Kündigung nur als letztes Mittel einsetzen. Deshalb muss er vor der Kündigung prüfen, ob eine Ver- oder Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen freien vergleichbaren Arbeitsplatz in Betracht kommt (Landesarbeitsgericht Berlin, Az: 9 Sa 67/97).

Termine +++ Termine +++ Termine
8. März 2006: Vorbereitungsgespräche zur ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK Messe und Kongress 2008 mit Industrie- und Verbandsvertretern
20. März 2006: In Dortmund tagt der BIV Haushaltsausschuss
10. -13. Mai 2006: ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK 2006 in Leipzig

 

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Kontakt:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistraße 7-9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/557050-0
Fax: 0231/557050-40
E-Mail:bivdirekt@ot-forum.de


 
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