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BIVdirekt-2006-22; Gesundheitsreform, VdAK-Rahmenvertrag, BIV-Vertrag Bundesverteidigungsministerium,BIV-Seminare 2007, Umsatzsteuer 2007, Schaleneinlagen, Rundfunkgebühren bei PCs, Buchneuerscheinung, Öffnungszeiten
BIVdirekt-2006-22.pdf (121KB)
Anlage Umsatzsteuer.pdf (704KB)
AnlageBabydoll_Gummistrmpfe.pdf (530KB)
BIVdirekt Nr. 22 vom 21. Dezember 2006
Änderungsanträge zur Gesundheitsreform
Zwar sieht der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums nach wie vor K.O.-Ausschreibungen bei Hilfsmitteln und den Wegfall der Zulassung ab Januar 2009 vor, allerdings gibt es eine Reihe von Änderungsanträgen der Bundestags-Abgeordneten. Weiter hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2006 Änderungsanträge verabschiedet. Das ist ein Erfolg der vielfältigen politischen Bemühungen der Vertreter der Innungen und des Bundesinnungsverbandes gemeinsam mit den anderen Verbänden in den letzten Wochen.
Der Bundesrat hat unter anderem den § 33 Abs. 6 SGB V (Krankenversicherung) in seinen Anträgen verändert. Danach sollen Versicherte auch in Zukunft alle zugelassenen Leistungserbringer in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist, dass das Zulassungsverfahren grundsätzlich erhalten bleiben muss und auch die Wahlfreiheit der Versicherten nicht eingeschränkt werden darf. Der Bundesrat begründet dies damit, dass die bewährten mittelständischen Strukturen im Bereich der Leistungserbringung bei Hilfsmitteln nicht nachhaltig beschädigt werden sollen.
Entsprechend hat der Bundesrat auch zu den §§ 126 und 127 (Zulassung und Verträge) ausgeführt, dass die geplanten Änderungen durchaus zur Monopolbildung und zu Oligopolen führen und damit den Wettbewerb und die hohen Qualitätsanforderungen konterkarieren können. Deshalb fordert der Bundesrat eine Überprüfung, ob ein geordneter Wettbewerb mit Qualität und Preisen gewährleistet sind, die der Vielfalt der Leistungserbringer gerecht werden.
Inwieweit für die 2. und 3. Lesung des GVK-WSG Mitte Januar 2007 im Deutschen Bun-destag diese Änderungswünsche des Bundesrates in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden, ist noch offen. Nach den letzten Gesprächen des BIV-Vorstandes mit dem Bundesge-sundheitsministerium denkt man doch zumindest über Änderungsanträge nach, die den Intentionen des Bundesrates entgegenkommen.
Die Thematik der Ausschreibungen für Hilfsmittel sowie des Fortfalls der Zulassungen ist aber keineswegs aus den Gesetzentwürfen gestrichen. Wir werden daher alle Anstrengungen in den nächsten Wochen fortsetzen, um diese für das gesamte Fach schädlichen Regelungen noch zu ändern. In diesem Sinne bitten wir auch alle Mitgliedsbetriebe, mit den Bundestags- und Landtagsabgeordneten in ihrem Wahlkreis Kontakt aufzunehmen und die negativen Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf die OT-Betriebe und Sanitätshäuser zu schildern. Zur Vorbereitung der Gespräche sind wir Ihnen gerne nach Rücksprache behilflich.
VdAK /AEV: Bundesweit einheitlicher Rahmenvertrag
Der VdAK / AEV hat in Erläuterungen und Klarstellungen die Auffassung des BIV zu den Vorschriften des Rahmenvertrages bestätigt und damit auf eine sichere Basis gestellt. Darüber hinaus wurde in der Preisvereinbarung Bandagen der Preis für Brustgürtel angepasst.
Das hat erfreulicherweise dazu geführt, dass die fünf Innungen in Nordrhein-Westfalen, die Innung Nord, Innung Niedersachsen / Bremen sowie die Innung Sachsen-Anhalt nunmehr auch ihren Beitritt zum Rahmenvertrag und der Preisvereinbarung erklärt haben.
Leider war die bundesweite Gemeinsamkeit erst sehr spät zu erreichen, Einigkeit bei Vertragsbeginn hätte möglicherweise weitere Chancen für bundesweite Preisvereinbarungen eröffnet.
Die Teilnahme der einzelnen Betriebe an den Verträgen setzt voraus, dass die Betriebe dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik die Beitrittsformulare mit den IK-Nr. und sonstigen Angaben zusenden. Dies ist in einer großen Anzahl bereits geschehen. Wir sehen es als gemeinsamen Erfolg an, dass damit bundesweit ein einheitlicher Rahmenvertrag und eine Preisvereinbarung für Bandagen besteht. Gerade angesichts der Unsicherheiten der geplanten Gesundheitsreform sind Verträge mit den Krankenkassen von großem Vorteil. Zu Ihrer Information fügen wir die Klarstellung des VdAK zum Rahmenvertrag und die Ergänzung zur Preisvereinbarung Bandagen bei.
BIV-Vertrag mit Bundesverteidigungsministerium
Der BIV konnte mit dem Bundesverteidigungsministerium einen neuen Rahmenvertrag sowie Preisvereinbarungen über die Lieferung von orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln an militärische Angehörige der Bundeswehr schließen. Neben dem Rahmenvertrag konnten folgende Preisvereinbarungen abgeschlossen werden: Einlagen, Kompressionshilfsmittel, Stomaartikel, Inkontinenzhilfen, Wundversorgung, enterale Ernährung sowie Leistungen nach der BPL. Die Verträge werden am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Für die Versorgung von militärischen Angehörigen der Bundeswehr sind dann die entsprechenden rahmenvertraglichen Regelungen sowie die Preisvereinbarungen zugrunde zu legen.
Bei den militärischen Angehörigen der Bundeswehr besteht freie Heilfürsorge, so dass wirtschaftliche Aufzahlungen von den Soldaten nicht verlangt werden können, es sei denn es wird ein höherwertiges Hilfsmittel geliefert, als durch den Truppenarzt verordnet. Auf der anderen Seite gelten für die Angehörigen der Bundeswehr nicht die Festbeträge, die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart wurden. Für die Versorgung der Bundeswehrsoldaten sind daher ausschließlich die mit dem Verteidigungsministerium abgeschlossenen Preisvereinbarungen zugrunde zu legen. Ein weiterer Erfolg ist es, dass die Preisvereinbarungen einheitliche Preise bundesweit vorsehen, es gibt also keine Differenzierung nach Bundesländern und vor allen Dingen auch keine Abschläge für die neuen Bundesländer.
Die Vereinbarungen mit dem Bundesverteidigungsministerium können durchaus auch zur Orientierung in anderen Bereichen dienen, in denen keine Preisvereinbarungen abgeschlossen würden. So konnte insbesondere im Bereich der Bundesprothesenliste mit dem Vertei-digungsministerium vereinbart werden, dass bundeseinheitlich ein Teuerungszuschlag von 120 Prozent sowie ein Stundenverrechnungssatz von 40 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Kalkulationen und Kostenvoranschlägen angesetzt werden kann. Nach § 1 Abs. 1 des Rahmenvertrages können alle in die Handwerksrolle eingetragenen Orthopädie-Techniker-Betriebe für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr zugelassen werden. Nach § 1 Abs. 3 des Rahmenvertrages wird der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik die Namen und Anschriften der Betriebe der für deren Geschäftssitz jeweils zuständigen Wehrbereichsverwaltung (WBV) mitteilen.
Zur Information fügen wir den Rahmenvertrag und die Preisvereinbarungen bei.
BIV-Seminare 1. Halbjahr 2007
Auch im Jahr 2007 bietet der BIV ein interessantes und an den aktuellen Themen und Problemen der Branche orientiertes Seminarprogramm an. Ausführliche Informationen zu den Inhalten und Veranstaltungsorten finden Sie hier. Ab sofort können Anmeldungen zu den Seminaren vorgenommen werden.
Über die aktuell angebotenen Themen hinaus, wird der Bundesinnungsverband im Frühjahr 2007 Veranstaltungen zur Gesundheitsreform allgemein (GKV-WSG) und speziell zur Ausschreibungsthematik anbieten.
Umsatzsteuererhöhung ab 1. Januar 2007
Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent ab 1. Januar 2007 kann Auswirkungen auf die Versteuerung bei Dauerleistungen (Fallpauschalen) haben. Dazu liegt dem BIV ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 11. August 2006 vor, das sich auf die Umsetzung der Mehrwertsteuer bezieht (Ziffer 22 f.). Danach ist der Steuersatz maßgeblich, der zum Ende des Leistungszeitraumes gilt. Für Fallpauschalen könnte dies zur Folge haben, dass die Betriebe alle in den Vorjahren vereinnahmten Pauschalen rückwirkend mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent nachversteuern müssen. Allerdings führt das Rundschreiben des Finanzministeriums nach der Ziffer 15 aus, dass die Leistungserbringer zivilrechtliche Ansprüche gegen die Kassen geltend machen können.
Wir empfehlen, den Sachverhalt kurzfristig mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des BIV.
Rückforderungen der BEK bei Schaleneinlagen
Die Barmer Ersatzkasse BEK fordert von Mitgliedsbetrieben in verschiedenen Bundeslän-dern erhebliche Beträge aus der Abrechnung von Schaleneinlagen und nicht abrechenbaren Zusatzpositionen bei Einlagen zurück. Nach Meinung der Innungen für Orthopädie-Technik und des Bundesinnungsverbandes sind diese Rückforderungen teilweise unberechtigt und teilweise überhöht. Sollte daher die BEK Rückforderungen gegen Ihren Betrieb erheben, raten wir Ihnen dringend, sich mit der zuständigen Innung/Landesinnung oder dem Bundesinnungsverband in Verbindung zu setzen.
Die Innungen und der BIV sind mit der BEK wegen einer Problemlösung in Kontakt, Ver-treter des BIV werden im Januar 2007 ein Gespräch mit dem BEK-Vorstand führen. Für das weitere Verfahren raten wir Ihnen, vor der Anfertigung und Abgabe von Schaleneinla-gen an Erwachsene eine Genehmigung (Kostenvoranschlag) bei der jeweiligen leistungspflichtigen Krankenkasse einzuholen.
Rundfunkgebühren für internetfähige PCs
In den letzten Monaten ist die Diskussion intensiv darüber geführt worden, ob internetfähige PCs ab 2007 rundfunkgebührenpflichtig werden. Diese Regelungen betreffen alle Handwerksbetriebe. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat daher entsprechende Gespräche geführt, um die Rundfunkgebührenpflicht abzuwenden bzw. abzumildern. Dies ist erfreulicherweise gelungen. Das Rundschreiben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes und das Merkblatt über die Rundfunkgebührenpflicht fügen wir zu Ihrer Information bei.
Babydoll und Gummistrümpfe
Orthopädie-Technik einmal anders - ein originelles Buch ist ganz neu und rechtzeitig zur Geschenksaison im Verlag Orthopädie-Technik erschienen. Beachten Sie dazu bitte den Anhang: Babydoll_und_Gummistruempfe.PDF
Öffnungszeiten der BIV-Geschäftstelle
Die Geschäftsstelle des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik ist auch „zwischen den Jahren“ vom 27. bis 29. Dezember 2006 besetzt, wir stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Liebe Leserinnen und Leser, die letzten Wochen des Jahres bringen leider immer mehr Hektik und Belastungen sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Wir hoffen daher, dass Sie an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel einige Stunden der Ruhe und Besinnung finden.
Wir wünschen allen Betriebsinhabern, Ihren Familienangehörigen und Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und vor allen Dingen erfolgreiches Jahr 2007.
Termine +++ Termine +++ Termine
17. Januar 2007: BIV-Vorstandsitzung in Berlin
18./19. Januar 2007: 2. u. 3. Lesung des GKV-WSG im Bundestag
28.-30. September 2007: 4. Orthopädie-Kongress BIV + FOT in Fürth