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BIVdirekt Nr. 2 vom 12. Februar 2008

Reform Pflegeversicherung, Zusammenarbeit Ärzte / Orthopädie-Techniker, Ausschreibungen, O+R 2008, BIV-Konjunkturbefragung, OT-Marktinfo, Preise PG 31, Vertrag Hilfsmittel Bundeswehr

Reform der Pflegeversicherung / Anhörung vor Ge-sundheitsausschuss
Die Regelungen über die Pflegeversicherung sollen mit Wirkung zum 01. Juli 2008 neu gefasst werden. Zu den Gesetzentwürfen fand am 21. und 23. Januar 2008 eine Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Als Vertreter des Bundesinnungsverbandes haben Vizepräsident Bernd Urban, Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Georg Nagler und Geschäftsführer Norbert Stein an den Anhörungen teilgenommen. Der Schwerpunkt der Fragen der Abgeordneten richtete sich hauptsächlich an die Vertreter der Pflegeverbände und karikativen Organisationen sowie die Bundesärztekammer und die Ärzteverbände.

Interessant für den Hilfsmittelbereich war die Diskussion, Modellvorhaben nach § 63 SGB XI im Pflegebereich auch für die Hilfsmittelversorgung durchzuführen. Hier sind von den Ärzteverbänden entsprechende Anregungen gegeben worden. Dies kann darauf hindeuten, dass die Ärzte in Zukunft vermehrt in den Pflegebereich vordringen wollen. Die Vertreter der Bundesärztekammer haben vorgeschlagen, im Pflegebereich so genannte Case-Manager zu installieren und auch Pflegekräfte in Arztpraxen anzustellen, die die Versorgung der Patienten übernehmen können. Zur Versorgung der Patienten mit Pflegehilfsmitteln wäre es dann nur noch ein weiterer Schritt.

Die wichtigen Fragen zu der Hilfsmittelversorgung innerhalb des Überleitmanagements bei der Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus wurden in den Anhörungen leider nicht angesprochen. Diese Thematik konnte am 29. Januar mit Dr. Matthias von Schwanenflügel, dem Leiter der Unterabteilung „Pflegeversicherung“ im Bundesgesundheitsministerium besprochen werden. Das Gespräch hat gezeigt, dass diese Problematik weder im Ministerium noch den Abgeordneten bekannt ist. Hierbei haben die Vertreter des Bundesinnungsverbandes insbesondere darauf gedrängt, dass das Entlassmanagement nicht von Ausschreibungen tangiert wird. Eine Entlassversorgung ist praktisch nicht möglich, wenn das Krankenhaus zwischen mehreren Ausschreibungsgewinnern jeweils die Versorgungen zusammenstellen muss. Dies war für die Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums auch einsichtig.

Die Gespräche werden mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums im März zu diesem Thema fortgeführt.

Zusammenarbeit Ärzte und Orthopädie-Techniker
Die Entwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Orthopädie-Technikern sowie auch sonstigen Leistungserbringern wurde durch einen Beitrag des ZDF-Magazins Frontal im Frühjahr 2007 nochmals öffentlich gemacht. Der Bundesinnungsverband hat sich bereits nach der Sendung an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit der Forderung gewandt, zu dieser Thematik eine Gesprächsrunde bestehend aus Vertretern der Ärzteschaft, der Handwerker, der Industrie und der Patienten unter der Moderation des Ministeriums einzuberufen, um hier generelle Lösungen zu finden. Auf nochmaligen Vorstoß des Bundesinnungsverbandes ist nunmehr am 08. Februar 2008 in Bonn in solches Gespräch anberaumt worden. Neben Vertretern des Ministeriums haben Vertreter des Bundesinnungsverbandes, der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker sowie der Bundesärztekammer und der Wettbewerbszentrale sowie der IKK Bundesverbandes an dem Gespräch teilgenommen.

Die Vertreter des Bundesinnungsverbandes sowie auch die Bundesinnung der Hörgerätakustiker stellten ausführlich die Problematik der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern dar, insbesondere die Depotregelungen sowie anderen Formen der Zusammenarbeit. Die Vertreter des Ministeriums, der Krankenkassen und der Verbände waren sich einig, dass zwar eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern für eine gute Versorgung der Patienten notwendig sei, hier jedoch nicht in die Wahlfreiheit des Patienten eingegriffen werden darf und vor allen Dingen keine Zuweisungen von Patienten an bestimmte Leistungserbringer erfolgen dürfen, insbesondere wenn dies mit finanziellen Vorteilen für die Ärzte verbunden ist. Eine derartige Zuweisung von Patienten verbieten bereits die berufsrechtlichen Regelungen der Ärzte, zudem verstößt dieses Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen, eine Reihe von Verfahren über die Wettbewerbszentrale sind in diesen Fällen angestrengt und abgeschlossen worden.

Die Vertreter der Leistungserbringer betonten insbesondere, dass durch solche unzulässigen Methoden der Wettbewerb verzerrt werde und Betriebe vom Markt verdrängt werden. Um dies zu verhindern, müssen sicherlich eine Reihe von Regelungen neu geschaffen oder in den Gesetzen ergänzt werden. Hierzu werden die Leistungserbringerverbände in den nächsten Wochen Vorschläge an das Bundesgesundheitsministerium unterbreiten. Die Gespräche sollen dann fortgesetzt werden.

Entwurf Produktgruppe 24 (Beinprothesen)
Der Ende letzten Jahres durch die Spitzenverbände der Krankenkassen vorgelegte Entwurf der PG 24 (Beinprothesen) hat die in den letzten Jahren zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Leistungserbringern und der Industrie erarbeiteten Vorentwürfe in weiten Bereichen nicht berücksichtigt. Moderne Versorgungen sind in dem Entwurf nur unzureichend oder gar nicht enthalten. Der BIV hat daher in Kooperation mit den Verbänden Spectaris und EUROCOM den IKK Bundesverband aufgefordert, die Anhörung auszusetzen und nochmals ein Gespräch mit Vertretern des Handwerkes und der Industrie zu der Problematik zu führen. Der IKK Bundesverband hat nunmehr mitgeteilt, dass ein solches Gespräch im Februar 2008 stattfinden soll. Wir gehen davon aus, dass in diesem Gespräch nochmals die grundsätzliche Kritik vertieft werden kann und hoffen, dass vor einer Weiterführung der Anhörung noch Änderungen in dem Entwurf der PG 24 vorgenommen werden. Der genaue Termin des Gespräches steht noch nicht fest, sobald uns hier weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

OT Betriebe und Sanitätshäuser sollen auch 2008 nach Ausschreibungen versorgungsberechtigt bleiben / Übergangsfrist des Gesetzes gilt auch bei Ausschreibungen
Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) hat am 4. Januar 2008 eine einstweilige Anordnung (Aktenzeichen: S 4 KR 285/07 ER) erlassen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Inkontinenz-Ausschreibung der AOK Mecklenburg-Vorpommern. Ein Betrieb hat die AOK durch die einstweilige Anordnung verpflichtet, ihn weiterhin zur Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzprodukten zuzulassen. Argumentiert wurde dabei damit, dass wegen der Übergangsfrist der Zulassung der 31. Dezember 2008 die Betriebe generell bis zum Ende des Jahresweiter versorgungsberechtigt seien. Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) hat sich erfreulicherweise dieser Argumentation angeschlossen und darauf hingewiesen, dass die Übergangsregelungen vom Gesetzgeber bewusst in das GKV-WSG aufgenommen worden seien.

Die Auffassung, dass § 33 Abs. 6 Satz 2 (Einschränkung des Wahlrechtes des Versicherten bei Verträgen/Ausschreibungen nach § 127 Abs. 1 SGB V) die Übergangsfrist nach § 126 Abs. 2 SGB V aufhebe sei falsch. Der Vertrauensschutz für die Leistungserbringer bestehe bis zum 31. Dezember 2008 weiter. Wenn der Gesetzgeber Einschränkungen dieses Vertrauensschutzes gewollt hätte, hätte er sie im Rahmen der §§ 126 und 127 SGB V regeln müssen.

Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) führt darüber hinaus grundsätzlich aus, dass auch nach dem 1. Januar 2009 nach der Übergangsfrist nur bei Ausschreibungsverträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V eine Einschränkung des Wahlrechtes des Versicherten möglich sei. Für alle anderen Verträge gelte diese Einschränkung nicht. Dies bedeutet, dass die Versicherten bei allen anderen Vertragsabschlüssen nach wie vor das freie Wahlrecht haben, einen Leistungserbringer ihres Vertrauerns auf-zusuchen. Exklusivverträge mit einem Verweisungsrecht der Krankenkassen an einzelne Leistungserbringer sind dann eher nach Auffassung des Sozialgerichtes Frankfurt (Oder) auch künftig nicht möglich.

Damit hat sich erfreulicherweise das Sozialgericht Frankfurt (Oder) zum ersten Mal der Auffassung der Leistungserbringer angeschlossen, dass während der Übergangsfristen bis Ende 2008 auch durch Ausschreibungen das Wahlrecht der Versicherten nicht eingeschränkt werden kann. Es hat damit auch die gegenteilige Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, das diese Einschränkung der Wahlfreiheit propagiert hat, zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Sozialgerichtes Frankfurt (Oder), die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erging, ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung wurde beim Landessozialgericht Brandenburg eingelegt.

Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, zeigt sie doch, dass das Sozialgericht hiermit die Rechte der Leistungserbringer deutlich gestärkt hat. Es bleibt abzuwarten, wie das Landessozialgericht Brandenburg entscheiden wird, hierüber werden wir Sie nach Vorliegen der Entscheidung kurzfristig informieren.

Mit einer einstweiligen Verfügung schloss sich am 31. Januar 2008 das Sozialgericht Köln dieser Meinung an und bestätigte die Versorgungsberechtigung (Az.: S 5 KR 310/07). Nach der Auffassung des Sozialgerichtes Köln sind nach § 126 Abs. 2 SGB V gerade die nach altem Recht zugelassenen Leistungserbringer weiterhin versorgungsberechtigt, auch wenn sie keinen Vertrag mit der Krankenkassen besitzen. Die Versicherten können damit zwischen dem Ausschreibungsgewinnern und einem nach altem Recht zu gelassenen Leistungserbringer wählen. Dies gilt zumindest bis zum Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2008.

Damit scheint sich die Rechtssprechung des Sozialgerichtes Frankfurt Oder auch bei anderen Sozialgerichten durchzusetzen. Die Entscheidung des Sozialgerichtes Köln ist jedoch ebenfalls noch nicht rechtskräftig, so dass man die weitere Entwicklung auch hier abwarten muss.

ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK Leipzig, 21. bis 24. Mai
Kongressprogramm ist online
Das aktuelle Kongressprogramm der O+R hat einen Rekordumfang mit knapp 50 hochaktuellen Themenblöcken und rund 250 Referenten; es ist nunmehr online geschaltet und kann unter www.ot-forum.de/kongress eingesehen werden.

Es wird ein Programmplan angeboten, der übersichtlich die vier Kongresstage und alle Themenblöcke zeigt. Mit einem Klick auf den Themenblock öffnet sich ein Fenster mit den jeweiligen Vorträgen und Referenten. Ein weiterer Einstieg ist auch über die Rubrik "Kongressprogramm" möglich, hier werden alle Blöcke chronologisch untereinander dargestellt.

Kongressregistrierung und Kartenbestellung
Erstmalig 2008 werden getrennt Karten für Messe und Kongress angeboten. Die Kongresskarte schließt die Messekarte ein. Es muss also keine Messekarte zusätzlich erworben werden. Die Deadline für vergünstigte Vorbestellungen ist der 30. April. Alle Karten sind auch vor Ort in Leipzig erhältlich. Die Formulare für Kartenvorbestellung und die Check-in-Card/Registrierung sind angehangen. Für jeden Besucher muss ein gesondertes Formular ausgefüllt werden, da jeder Besucher registriert wird und ein Namenschild erhält. Nur Auszubildende werden nicht registriert, können aber auf Wunsch ebenfalls ein Namensschild erhalten.

Die wichtigsten Kartenpreise:

  • Messe Tageskarte: 20 Euro
  • Messe Tageskarte ermäßigt: 6,50 Euro (für Schüler, Studenten, Behinderte & Rentner)
  • Messe Dauerkarte: 50 Euro
  • Kongress Tageskarte: 95 Euro
  • Kongress Tageskarte ermäßigt: 25 Euro (für Schüler, Studenten, Behinderte & Rentner)
  • Kongress 2-Tageskarte: 160 Euro
  • Kongress Dauerkarte: 250 Euro
  • VIP-Karte: 350 Euro

Die VIP-Karte als Dauerkarte Kongress für 350 Euro ist ein besonders gekennzeichneter Teilnehmerausweis mit exklusivem Zutritt in die VIP-Lounge mit Internet-PCs, Fernsehen und Tageszeitungen, Meeting-Point, Ruhezone und Gepäckschließfächern. Es wird ein kostenloser Service mit Getränken und Snacks angeboten. Inhaber der VIP-Karte werden täglich über alle Sonderveranstaltungen, Delegationen und andere wichtige Besucher informiert, wenn möglich werden Kontakte vermittelt.

Jeder Kongressbesucher erhält eine Kongresstasche und die Abstract-CD der Vorträge.

BIV Konjunkturbefragung
Wie gewohnt, führt der BIV auch in diesem Jahr wieder die Konjunkturanalyse durch. Diese Befragung und deren Ergebnisse erfreuen sich großer Beliebtheit und geben wichtige Hinweise zu konjunkturellen Entwicklungen in unserem Fach.

Damit die Teilnahme für Sie möglichst mühelos ist, können Sie mit dem Antwortfax (in der Anlage) in wenigen Minuten im Ankreuzverfahren die Entwicklung der entscheidenden Einflussfaktoren im Jahre 2008 dokumentieren. Um die unterschiedlichen Tendenzen in den drei wichtigen Geschäftsfeldern Werkstatt, Reha und Sanitätshaus erkennen zu können, werden diese getrennt abgefragt.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit uns das Top und Flop-Produkt des letzten Halbjahres mitzuteilen. Dies kann sowohl ein Einzelprodukt, als auch eine bestimmte Warengruppe sein, die sich im letzten halben Jahr entweder sehr gut oder sehr schlecht entwickelt hat.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mitarbeit. Über die Ergebnisse werden wird Sie natürlich ausführlich informieren. Als kleine Motivation zur Teilnahme an der Umfrage wird eine Tageskarte für die ORTHOPÄDE + REHATECHNIK in Leipzig vom 21.- 24. Mai 2008 verschenkt. Bitte vergessen Sie nicht den Firmennamen anzugeben. Rückmeldung bitte bis spätestens 22. Februar 2008.

Neu: OT-Marktinfo kostenlos
Im Rahmen des neuen kostenlosen Informationsdienstes des Bundesinnungsverbandes für Orthopädietechnik, im so genanten OT-Marktinfo, wurde ein neues Medium geschaffen, um die Mitglieder, gegebenenfalls wöchentlich, über neue branchenrelevante Ausschreibungen zu informieren. Sollten vertiefende Unterlagen zu den einzelnen Ausschreibungen gewünscht werden, nutzt man den dazugehörigen Link auf dem Deckblatt der OT-Marktinfo. Man wird umgehend auf die entsprechende Internetseite des BIV weitergeleitet und kann sich, vorausgesetzt man hat sich bereits registriert, mit seinem Passwort dort unverzüglich anmelden. Selbstverständlich kann man sich unter dem Link auch kostenpflichtig neu registrieren lassen.

Weitergeltung der Preise für Hilfsmittel der PG 31 (Schuhe) für Versorgungen von BARMER- und TK- Versicherten
Der VdAK hat die zwischen den Ersatzkassen und den Landesinnungen für Orthopädie-Schuhtechnik bestehenden Rahmenverträge bzw. Preisvereinbarungen zur PG 31 (Schuhe) zum 31.12.2007 gekündigt. Da auch Mitgliedsbetriebe unserer Innungen Leistungen der PG 31 abgeben, sind auch unsere Häuser von den Kündigungen betroffen. Wir möchten Sie daher über die Vorgehensweise der BARMER und der TK ab den 01.01.2008 unterrichten.

Die BARMER und TK haben zwischenzeitlich ihre Absicht bekannt gemacht, neue Verträge für die PG 31 „Schuhe“ schließen zu wollen. Die Verhandlungen über die neuen Konditionen für die Versorgung von Versicherten der BARMER und TK konnten nicht bis zum 01.01.2008 abgeschlossen werden. Im Sinne eines pragmatischen und Verwaltungsaufwände sparenden Vorgehens nach Beendigung der alten Verträge auf Landesebene werden die BARMER und die TK die bisher gültigen Vergütungen für die PG 31 weiterhin gegen sich gelten lassen. Somit können Verordnungen ab dem 01.01.2008 über Hilfsmittel der PG 31 – unter Berücksichtigung der Genehmigungsfreigrenzen – nach den bisherigen Preisen abgerechnet werden. Diese Regelung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen seitens der BARMER und TK mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich widerrufen werden.
 
Vertrag über die Lieferung von orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln mit der Bundeswehr
Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik bzw. dem Zentralverband Gesundheitshandwerk Orthopädieschuhtechnik wurde mit Gültigkeit zum 01.01.2007 ein Vertrag über die Lieferung von orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln an militärische Angehörige der Bundeswehr geschlossen. Wie uns nun mitgeteilt wurde, ist die Anlage 2 (Kompressionshilfsmittel) des Vertrages bei einigen Betrieben nicht vollständig. Zum Teil ist in der Preisliste Kompressionsstrümpfe (Anlage 2) nur eine Seite und nicht wie im original Vertrag eine zweiseitige Fassung der Anlage 2 vorhanden. Wir übersenden Ihnen daher als Anlage zu diesem BIVdirekt die erforderliche Ergänzung bezüglich der 2. Seite für Ihre Unterlagen.

Termine

  • 20. Februar 2008: Gespräch mit Herrn Dr. Franzen, BMA in Bonn
  • 26. Februar 2008: BIV-Vorstandsitzung in Berlin
  • 26. Februar 2008: Sitzung des Lenkungsausschusses in Berlin
  • 04. März 2008: Sitzung des Juristischen Arbeitskreises und der Geschäftsführer der Landesinnungen in Berlin

Beachten Sie das Programm der Ausschreibungsseminare im 1. Quartal auf Seite 3 der OT-Marktinfo!

Anlagen

BIVdirekt-2008-2/Feb. - O+R 2008, Check-in-Card
BIVdirekt-2008-2/Feb. - BIV-Konjunkturbefragung
BIVdirekt-2008-2/Feb. - Preisliste

BIVdirekt im PDF-Format:

BIVdirekt-2008-2/Feb. Reform Pflegeversicherung, Zusammenarbeit Ärzte / Orthopädie-Techniker, Ausschreibungen, O+R 2008, BIV-Konjunkturbefragung, OT-Marktinfo, Preise PG 31, Vertrag Hilfsmittel Bundeswehr

 

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Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistraße 7-9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/557050-0
Fax: 0231/557050-40
E-Mail:bivdirekt@ot-forum.de


 
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