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BIVdirekt-2009-11 vom 18. Dezember 2009
Vertragssituation ab Januar 2010, Präqualifizierungsverfahren, Informationsrecht über den Inhalt von Hilfsmittelverträgen, Neue Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln mit dem DGUV, ergänzende Information zum GWQ-Vertrag, Vertragsabsicht der norddeutschen AOKen zur PG 23, ergänzende Information zum TK-PG-31-Rahmenvertrag, ergänzende Information zum VdaK/vdek-Bettenvertrag, Stellungnahme der DAK zu Haus- und Klinikbesuchen PG 17, Ablehnung des BIV-Angebotes an die Bahn-BKK, OT-Nachwuchspreis, Imagekampagne Handwerk, Hinweise zum Versichererwechsel zum Jahresende, Vermittlungsservice "Zenit" für Industrie- und Handelspartnerschaften
Vertragssituation ab Januar 2010
Nach dem GKV-OrgWG sind ab 1. Januar 2010 die Mitgliedsbetriebe der Innungen und des BIV nur noch dann versorgungsberechtigt, wenn sie Verträge mit den jeweiligen Krankenkassen abgeschlossen haben. Da dies bei vielen Betrieben zu erheblicher Verunsicherung führt, informieren wir Sie heute nochmals über die Vertragssituation ab Januar 2010.
Die Mitgliedsbetriebe sind auch ab Januar 2010 weitgehend über Verträge mit den Krankenkassen abge-sichert. Mit wichtigen Krankenkassen auf Bundes- und Landesebene bestehen vertragliche Vereinbarungen. Eine Übersicht über die bundesweit abgeschlossenen Verträge sowie die zurzeit laufenden Verhandlungen erhalten Sie als Anlage. Über die auf Landesebene bestehenden Verträge informiert Sie gern Ihre zuständige Landesinnung.
Dabei vertritt der Bundesinnungsverband die Auffassung, dass auch Rahmenverträge mit den Krankenkassen Verträge im Sinne des § 126 Abs. 1 SGB V sind, die berechtigen, Hilfsmittel an Versicherte abzugeben. Selbst wenn bei einem Rahmenvertrag eine Preisvereinbarung zu einzelnen Produktgruppen nicht existiert, ist der Betrieb nach dem Rahmenvertrag in einer vertraglichen Beziehung mit der Krankenkasse. Über den Preis des Hilfsmittels muss dann im Einzelfall entschieden werden.
In den Fällen, in denen mit einzelnen Krankenkassen keine Verträge bestehen, können die Betriebe entweder bestehenden Verträgen mit anderen Leistungserbringern oder Leistungserbringergruppen beitreten oder in Einzelfällen Kostenvoranschläge an die Krankenkassen richten, die dann die Versorgung im Einzelfall ermöglichen. Insoweit kann auch nach dem 1. Januar 2010 kein Betrieb grundsätzlich von der Versorgung ausgeschlossen werden, zumal alle am 31. März 2007 zugelassenen Betriebe bis zum 30. Juni 2010 als präqualifiziert gelten.
Präqualifizierungsverfahren - Fortsetzung der Diskussion über die Inhalte in vier Diskussionsblöcken
Der BIV arbeitet bei der Ausgestaltung des Präqualifizierungsverfahrens mit. Neben einem allgemeinen Teil wird die Diskussion über die Inhalte des Präqualifzierungsverfahrens nun in vier Diskussionsblöcken fortgesetzt, die sich jeweils mit bestimmten Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses befassen. Eine Liste der in den vier Blöcken diskutierten Produktgruppen erhalten Sie als Anlage.
Der BIV hat Vorschläge für die einzelnen Blöcke des Präqualifizierungsverfahrens erarbeitet. Dabei setzen sich die Vertreter des BIV dafür ein, dass der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes für die Präqualifikations-anforderungen in den Produktgruppen möglichst präzise formuliert wird. Nur bei einer umfassenden und präzisen Formulierung kann sichergestellt werden, dass die Krankenkassen in Einzelverträgen nicht zusätzliche Forderungen an die Qualifikation der Betriebe stellen.
Zusammenfassend ist zu begrüßen, dass sowohl bei den Diskussionen um den Block 1 (Orthopädietechnik) als auch den Block 3 (Reha) der GKV-Spitzenverband sowie auch die vertretenen Krankenkassen grundsätzlich anerkannt haben, dass die Meisterpräsenz bei der Versorgung der Betriebe mit Hilfs- und Rehamitteln zumindest in dem bisherigen Umfang der Zulassungsgruppe 1 beibehalten wird. Daher ist davon auszugehen, dass bei allen handwerklich individuell gefertigten Hilfsmitteln sowie auch bei Hilfsmitteln mit erheblicher handwerklicher Zurichtung die Meisterqualifikation im Präqualifizierungs-verfahren gefordert wird. Darüber hinaus ist es auch zu begrüßen, wenn von Seiten des GKV-Spitzenverbandes in den Produktgruppen ohne Meisterqualifikation ein differenziertes Anforderungsprofil vorgeschlagen wird. So kann eine weitere Ausdehnung der präqualifizierten Betriebe ohne entsprechende fachliche Qualifikation verhindert werden.
Offen sind hauptsächlich noch die Anforderungen an die Räume und Ausstattungen. Hierzu wird der BIV dem GKV-Spitzenverband bis Ende Dezember einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Informationsrecht über den Inhalt von Hilfsmittelverträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V - Urteils des Landessozialgerichts Nieder-sachsen-Bremen und Schreiben des Bundesversicherungsamtes
In dem Beschwerdeverfahren zur o. g. Thematik gegen die Techniker Krankenkasse hat der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen am 2. Oktober 2009 das Urteil der Vorinstanz, des Sozialgerichts Osnabrück, bestätigt und die Krankenkassen zur Offenlegung von Hilfsmittelverträgen verpflichtet. Das Urteil vom 2. Oktober 2009 erhalten Sie als Anlage zur Information.
Zur Thematik des Informationsrechts nach § 127 Abs. 2 SGV V hat uns der Fachverband Südwest ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom 7. Oktober 2009 zur Verfügung gestellt, in dem dieses die Auffassung vertritt, dass eine Krankenkasse nicht berechtigt ist, von einem interessierten Leistungserbringer die Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Voraussetzung des Zusendung der geschlossenen Vertragsinhalte zu machen. Auch dieses Schreiben erhalten Sie als Anlage zur Information.
Neue Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Spitzen-verband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachdem alle 16 Innungen und Landesinnungen für Orthopädie-Technik dem Bundesinnungsverband auf der Delegiertenversammlung in Frankfurt am 19. November 2009 das Abschlussmandat erteilt haben, hat der BIV nun eine Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) und dem Prüf- und Beschaffungsamt für Heil- und Hilfsmittel (PBHH) im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie abgeschlossen. Das Unterschriftsverfahren ist eingeleitet. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und kann erstmals zum 31. Dezember 2010 gekündigt werden.
Für folgende Produktgruppen wurden Preisvereinbarungen getroffen:
02 (Adaptionshilfen)
04 (Badehilfen)
10 (Gehhilfen)
11 (Hilfsmittel gegen Dekubitus)
18 (Krankenfahrzeuge)
19 (Krankenpflegeartikel)
22 (Mobilitätshilfen)
26 (Sitzhilfen)
28 (Stehhilfen) 32 (Therapeutische Bewegungsgeräte)
33 (Toilettenhilfen)
Die vollständige Vereinbarung, die im nun eingeleiteten Unterschriftsverfahren noch durch die Vertreter der DGUV, des LSV-SpV und des PBHH unterzeichnet wird, erhalten Sie als Anlage. Hierin enthalten ist auch eine Anerkenntnis- und Verpflichtungserklärung (Anlage 01 des Vertrages), mit der Sier diesem Vertrag beitreten können. Bitte senden Sie Ihre Beitrittserklärungen und Zertifikate an die BIV-Geschäftsstelle in Dortmund, von wo aus sie gesammelt weitergeleitet werden.
Vertragsabsicht der norddeutschen AOKen zu Preisverein-barungen für Orthesen nach der PG 23
Da es sich bei der aktuellen Vertragsabsicht des AOK-Bundesverbandes im Namen der
AOK Bremen/Bremerhaven,
AOK Mecklenburg-Vorpommern,
AOK Niedersachsen,
AOK Sachsen-Anhalt und
AOK Schleswig-Holstein
um einen bundesländerübergreifenden Vertrag handelt, dessen Abschluss bundesweite Bedeutung hat, haben sich die beteiligten Innungen Nord, Niedersachsen/Bremen und die Landesinnung Sachsen-Anhalt sowie der BIV hier eng abgestimmt und ein gemeinsames Angebot auf der Grundlage der neuen Kalkulationen des BIV zur PG 23 an den AOK-Bundesverband abgegeben.
Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
Ergänzende Information zum GWQ-Vertrag - Bearbeitung von Kostenvoranschlägen und Liste der bisher beigetretenen Betriebskrankenkassen
Die am o. g. Vertrag teilnehmende Securvita BKK weist in ihrem Schreiben vom 26. November 2009 darauf hin, dass laut § 3 Abs. 3 des Vertrages eine papierlose Bearbeitung von Kostenangeboten auf elektronischem Wege vereinbart wurde. Die Securvita BKK wird ab 15. Dezember 2009 mit dem Programm „egeko“ der „optadata.com“ arbeiten. Sie bittet daher alle am Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer, ihr Kostenantragsverfahren unter Berücksichtigung der vertraglich zugesicherten Übergangsfrist zeitnah auf eine elektronische Beantragung umzustellen. Das Schreiben der Securvita BKK erhalten Sie als Anlage zu Ihrer Information.
Wir fügen außerdem eine aktuelle Liste aller dem Vertrag bisher beigetretenen Krankenkassen bei.
Ergänzende Information zum Rahmenvertrag mit der TK über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 31 (Schuhe)
Die Techniker Krankenkasse hat uns mit Schreiben vom 9. November 2009 darauf hingewiesen, dass nach § 5 des o. g. Rahmenvertrages die am Vertrag teilnehmenden Betriebe eigentlich bis spätestens 31. Dezember 2009 die Einhaltung diverser Qualitätsanforderungen durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nachweisen müssten.
Da die Diskussion über die Zertifizierungspflicht für Kleinstbetriebe noch nicht abgeschlossen ist, haben sich die Barmer Ersatzkasse und die Techniker Krankenkasse entschlossen, diese Frist bis zum 31. März 2010 zu verlängern.
Das Schreiben der Techniker Krankenkasse erhalten Sie zu Ihrer Information als Anlage.
Ergänzende Information zum VdAK/vdek-Bettenvertrag
Im Jahr 2007 wurde mit dem VdAK (heute vdek) ein bundesweiter Bettenvertrag geschlossen. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass statistische Daten den vdek-Kassen turnusgemäß zuzuleiten sind und dass die Patienten den Leistungserbringern oder der Pflegekasse zu melden haben, sobald ein Bett oder ein Einlegerahmen nicht mehr benötigt wird.
Inzwischen teilt der vdek-Bundesverband mit, dass auf die Zulieferung von statistischen Daten zukünftig verzichtet wird und dass die Patienten künftig nur noch den vdek-Kassen mitzuteilen haben, wenn ein Bett nicht mehr benötigt wird. Das entsprechende Schreiben des vdek an den Fachverband Südwest fügen wir zu Ihrer Information als Anlage bei.
Stellungnahme der DAK zu Haus- und Klinikbesuchen in der phlebologischen Versorgung (PG 17)
Im Juli hat uns - offensichtlich versehentlich - nochmals ein Schreiben der DAK aus dem Juli des vergangenen Jahres zur o. g. Thematik erreicht, in dem die DAK angibt, Haus- und Klinikbesuche in der phlebologischen Versorgung nicht mehr zu übernehmen.
Der BIV hat auf die erneute Zusendung dieses Schreiben Anfang September reagiert. Wir haben der DAK gegenüber unseren Standpunkt nochmals klar dargelegt und darauf hingewiesen, dass wir unseren Betrieben empfehlen werden, auch weiterhin die Haus- und Klinikbesuchspauschalen abzurechnen, es sei denn, die DAK legt uns entsprechende Kalkulationen vor.
In ihrer Antwort vom 21. September 2009 verweist die DAK auf ihre eingerichteten Prüfjobs in den Abrechnungen und teilt uns mit, dass bei einer Direktabrechnung diese Pauschalen automatisch abgesetzt werden. Alle drei Schreiben zusammengefasst - das Schreiben der DAK vom Juli 2008, die Reaktion des BIV vom 3. September sowie die Antwort der DAK vom 21. September 2009 - erhalten Sie als Anlage.
Ablehnung des BIV-Angebotes an die Bahn-BKK
Der BIV hatte im November ein Angebot für den Abschluss eines Hilfsmittelvertrages an die Bahn-BKK übermittelt. Der hier angebotene Rahmenvertrag und das Preisangebot waren identisch mit dem GWQ-Vertrag.
Mit Schreiben vom 23. November 2009 teilt uns die Bahn-BKK mit, dass sie als Aktionärskasse der GWQ einen entsprechenden Vertragsschluss durch einfachen Beitritt zu dem Vertrag zwischen BIV und GWQ aufwandsarm bewirken könne, dies allerdings derzeit nicht konkret ins Auge fasse.
Das Schreiben der Bahn-BKK erhalten Sie zur Information als Anlage.
BIV schreibt OT-Nachwuchspreis „für besondere Leistungen“ aus
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik wird anlässlich der ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK 2010 in Leipzig erstmalig den OT-Nachwuchspreis für besondere Leistungen bei der Entwicklung innovativer Produkte und Lösungen rund um die Technische Orthopädie verleihen. Angesprochen werden Mitarbeiter der Mitgliedsbetriebe des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik, speziell junge Meister und akademisch ausgebildete Fachkräfte, die sich entweder nur im Betrieb oder in Kooperation mit beispielsweise Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken oder Industrie in besonderer Art um eine bessere Versorgung der Patienten verdient gemacht haben.
Die berufspolitische Zielsetzung dabei ist, Initiativen in Mitgliedsbetrieben des Bundesinnungs-verbandes im Bereich „Forschung und Entwicklung“ zu fördern. Da Entwicklungen in diesem Bereich immer größeren Aufwand erfordern, wird es sich nur in sehr wenigen Fällen um eine isolierte, nur im Betrieb stattfindende „Forschung und Entwicklung“ handeln. Vielmehr arbeitet in der Regel ein Verbund von Technikern und Ärzten, Industrie und Instituten in kooperativen Formen. Diesem Tatbestand wird die Initiative OT-Nachwuchspreis Rechnung tragen.
Voraussetzung für die Einreichung ist eine in der Endphase befindliche bzw. abgeschlossene Arbeit, die nachvollziehbar dokumentiert ist. Die Arbeit darf noch nicht in anderer Form, etwa in einer Fachzeit-schrift, in einem elektronischen Medium oder bei einem Kongress, veröffentlicht worden sein. Es werden drei Preise vergeben, die mit 3000, 2000 und 1000 Euro dotiert sind. Die Preisträger werden erstmalig bei der ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK 2010 in Leipzig ausgezeichnet, danach alle zwei Jahre ebenfalls bei den Veranstaltungen in Leipzig. Die Preisträger stellen ihre Arbeiten im Rahmen eines Kongressblockes vor. Weitere nicht prämierte, aber mit einer besonderen Auszeichnung versehene Arbeiten können ebenfalls in geeigneter Art präsentiert werden.
Nach Möglichkeit werden die Arbeiten auch bei medizinischen bzw. technischen Kongressen präsentiert, beispielsweise beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin. Damit wird jungen Orthopädie-Technikern die Möglichkeit eröffnet, die Ergebnisse ihrer Arbeit öffentlich vorzustellen und in Kontakt mit erfahrenen Fachleuten und anderen Berufsgruppen zu treten. Um aktuelle Arbeiten berück-sichtigen zu können, wurde als Termin für die Einreichung der Vorschläge der 1. März 2010 festgelegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das BIV-Sekretariat, Bettina Grosser, Tel. 0231 557050-11, E-Mail: grosser@ot-forum.de.
Einreichungen bitte ausschließlich per Mail an grosser@ot-forum.de.
Imagekampagne Handwerk
Am 16. Januar 2010 starte mit der Erstausstrahlung eines TV-Spots um 20:14 Uhr zeitgleich auf vielen Fernsehkanälen die Imagekampagne Handwerk des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). In den Wochen danach folgen Plakate, Anzeigen, Kino, Schulmarketing und umfangreiche Ergänzungen im Internet unter www.handwerk.de.
Ziel der fünfjährigen Imagekampagne mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von 50 Mio Euro ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks zu betonen. Die Betriebe werden nach Beginn der Kampagne durch Starterpakete eingebunden, die ihnen von den Handwerks-kammern zur Verfügung gestellt werden. Diese Starterpakete enthalten neben Aufklebern und Plakaten auch einen Bestellschein für Werbemittel.
Über den Stand der Vorbereitungen und das Kampagnenkonzept können Sie sich aktuell im ”Kampagnenforum” des ZDH unter www.handwerk.deinformieren. Nach einer einfachen Registrierung unter www.kampagne.zdh/registrierung erhalten Sie automatisch Zugriff auf das Forum.
Hinweise zum Versichererwechsel zum Jahresende
Unser langjähriger Partner für alle Versicherungssparten, die Firma Günter Boldt e. Kfm. , Ruhrallee 42, 44139 Dortmund informiert auf seinen Internetseiten ausführlich über die Möglichkeiten eines Versichererwechsels zum Jahresende, insbesondere für die Kraftfahrtversicherung. Unter http://www.guenter-boldt.de/index.php?section=aktionen&aktionsid=2 können Sie auch unverbindliche Angebote anfordern.
Vermittlungsservice ”Zenit” für Industrie- und Handelspartnerschften
Das Zentrum für Innovation und Technik Nordrhein Westfalen (ZENIT) bietet auf seinen Internetseiten eine Vermittlungsbörse für Industrie- und Handelspartnerschaften an. Der Service kann - soweit uns bekannt ist - kostenlos genutzt und auf bestimmte Suchbegriffe hin personalisiert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.zenit.de, ein Beispiel für den personalisierten Newsletter unter http://160.44.251.10/matching/completerec.cfm?BBS_ID=159809&COMPANY=462186.
Öffnungszeiten der BIV-Geschäftstelle
Die Geschäftsstelle des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik ist am 24. und 31. Dezember 2009 geschlossen, steht Ihnen aber „zwischen den Jahren“ vom 28. bis 30. Dezember 2009 mit einigen Mitarbeitern zur Verfügung. Ab dem 4. Januar 2010 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Termine
Anlagen
BIVdirekt-2009-11-Anlage-Urteil
(406KB)BIVdirekt im PDF-Format
BIVdirekt-2009-11
(79KB)