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Verhandlungssituation mit Barmer GEK+TK, DGUV-Rahmenvereinbarung, GWQ-Vertrag, Konjunkturbefragung, Kongressprogramm ISPO 2010, Sanitätshaus im Focus, Managementforum, Befragung von Sanitätshäusern, USt in Rechnung der Gesundheitshandwerke
Wichtige Information zur Verhandlungssituation mit der TK und Barmer GEK
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik verhandelt in Abstimmungen mit den Innungen mit der Barmer GEK und der TK über einen Rahmenvertrag sowie Preisvereinbarungen im Bereich der PG 01 (Milchpumpen), PG 03 (Spülsysteme), PG 02 (Adaptionshilfen), PG 08 (Einlagen), PG 14 (Inhalations- und Atemtherpiegeräte), PG 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie), PG 19 (Stechbecken, Bettpfannen, Einmalhandschuhe und Klistierspritzen) und PG 21 (Blutdruckmessgeräte).
Ein Vertragsabschluss wird für den 1. März 2010 angestrebt. Die Verhandlungen gestalten sich jedoch sehr schwierig. Ein Abschluss konnte daher leider noch nicht erzielt werden. Insbesondere die Einbeziehung eines Abrechnungsportals mit Zusatzkosten für unsere Betriebe durch die BARMER GEK macht noch Probleme.
Des weiteren gibt es einen Katalog von Vertragsinhaltspunkten, die für unsere Betriebe nur schwer zu erfüllen sind. Da es bereits einen abgeschlossenen Vertrag des DAV (Deutscher Apotheker Verband) gibt, der im Vertragsinhalt von dem uns angebotenen Vertrag abweicht, muss mit dem Lenkungsausschuss die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Wir werden kurzfristig nach Diskussion mit den Innungen in der Lenkungsausschusssitzung eine Entscheidung über einen Vertrag zu den oben genannten Produktgruppen treffen.
Die TK hat im Schreiben an Innungen, aber auch Einzelbetriebe darauf hingewiesen, dass ohne einen Vertragsabschluss Betriebe in den oben genannten Produktgruppen (PG 01/03/ 02/08/14/17/19/21) ab dem 1. März 2010 nicht mehr versorgungsberechtigt sind, es sei denn, sie verfügen über einen anderen Vertrag als über den Bundesinnungsverband oder die Innungen für Orthopädie-Technik. Dies ist insbesondere für die Produktgruppen 08 (Einlagen) und 17 (Kompressionshilfsmittel) ein erhebliches Problem. Abrechnungen können dann nur noch mit Einzelkostenvoranschlägen für Patienten der TK durchgeführt werden, wobei davon auszugehen ist, dass die TK diese Kostenvoranschläge ablehnen wird, wenn ihr ausreichend Vertragspartner mit Verträgen in diesen beiden Produktgruppen zur Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, dass auch der Barmer GEK in ähnlicher Weise verfahren wird und Betriebe ohne Vertragsabschluss nicht mehr zur Versorgung der Patienten zulässt.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass nach der gesetzlichen Regelung im SGB V ab dem 1. Januar 2010 Betriebe nur noch Patienten versorgen dürfen, wenn sie Verträge mit der jeweiligen Krankenkasse abgeschlossen haben. Wir erfahren jetzt, dass Kassen einzelne Versorgungen bereits ablehnen, wenn Verträge nicht bestehen. Wir weisen daher darauf hin, dass in all diesen Fällen die Betriebe ein hohes Risiko bei der Versorgung eingehen, wenn sie nicht vorher durch einen genehmigten Kostenvoranschlag die Lieferberechtigung sichergestellt haben.
Auf der anderen Seite bestehen nach wie vor in weiten Bereichen Verträge, auch mit den Ersatzkassen für die Produktgruppe 05 (Bandagen). Hier gilt der alte VdAK/Vdek-Vertrag weiter. Zu den weiteren Verträgen verweisen wir auf die Übersicht des BIV aus dem BIVdirekt-Rundschreiben Nr. 11/2009 vom Dezember 2009 sowie die entsprechenden Rundschreiben Ihrer Innungen und Landesinnungen für Orthopädie-Technik.
Über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Vertragsabschlüsse mit der Barmer GEK und der TK werden wir Sie kurzfristig informieren.
Ergänzende Information zur neuen Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Nachdem es von mehreren Mitgliedsbetrieben Rückfragen zur Notwendigkeit eines erneuten Beitritts zur neuen Rahmenvereinbarung gegeben hat, bestätigen wir heute nochmals, dass alle Betriebe, die der alten Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Jahr 2005 beigetreten waren, automatisch an der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen neuen Rahmenvereinbarung teilnehmen. Die erneute Abgabe einer Beitrittserklärung ist nicht erforderlich.
Eine Beitrittserklärung muss lediglich von denjenigen Betrieben abgegeben werden, die bisher nicht an der Rahmenvereinbarung teilgenommen haben und dieser jetzt beitreten möchten.
Aktuelle Liste der am GWQ-Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen
Inzwischen sind mit der BKK BMW, Dingolfing, der HypoVereinsband BKK, München und der BKK Diakonie, Bielefeld drei weitere Betriebskrankenkassen der Vereinbarung zwischen dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik und der GWQ-ServicePlus AG beigetreten. Eine aktuelle Liste der am Vertrag teilnehmenden Kassen erhalten Sie als Anlage.
Konjunkturbefragung
Wie in den vergangenen Jahren führt der Bundesinnungsverband auch in diesem Jahr wieder eine Konjunkturbefragung durch. Die Ergebnisse dieser Befragung geben wichtige Hinweise zu konjunkturellen Entwicklungen in unserem Fach und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Um die Teilnahme möglichst einfach für Sie zu machen, haben wir ein Antwortfax vorbereitet, auf dem Sie im Ankreuzverfahren in wenigen Minuten die Entwicklung der entscheidenden Einflussfaktoren im Jahre 2009 dokumentieren können. Hierbei werden die vier wichtigen Geschäftsfelder ”Werkstatt”, ”Reha”, ”Sanitätshaus” und ”Care” getrennt abgefragt, um unterschiedliche Tendenzen in diesen Geschäftsfeldern erkennen zu können. Die Tendenzen im Care-Bereich werden dabei erst zum zweiten Mal abgefragt. Hierunter sind im wesentlichen Wundversorgung, Stoma, Inkontinenz und enterale Ernährung zu verstehen.
Ganz am Ende des Fragebogens haben Sie die Möglichkeit, uns das Top- und Flop-Produkt des letzten Halbjahres mitzuteilen. Dies kann sowohl ein Einzelprodukt als auch eine bestimmte Warengruppe sein, die sich im letzten halben Jahr entweder sehr gut oder sehr schlecht entwickelt hat.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich auch in diesem Jahr wieder an unserer Umfrage beteiligen, und danken Ihnen schon heute für Ihre Mitarbeit. Bitte senden Sie Ihr Antwortfax bis spätestens Freitag, 26. Februar 2010 an die BIV-Geschäftsstelle zurück.
Über die Ergebnisse der Kunjunkturbefragung 2009 werden wir Sie ausführlich im nächsten BIVdirekt-Rundschreiben informieren.
Kongressprogramm Leipzig 2010 ist online - Ticket-Vorverkauf bis 31. März
Das detaillierte Kongressprogramm des 13. ISPO-Weltkongresses mit allen Vorträgen und Referenten ist ab sofort unter www.ispo-2010-leipzig.de/kongressprogramm online.
Leipzig ist vom 10. bis 15. Mai 2010 die Welthauptstadt für Orthopädietechnik, Orthopädieschuh-technik und technische Rehabilitation. Insgesamt 1.000 Experten aus 50 Ländern referieren im Kongress- und Fortbildungsprogramm des ISPO-Weltkongresses und der Weltleitmesse ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK. Keine andere Veranstaltung bietet einen vergleichbaren Überblick, erwartet werden 470 Aussteller aus 40 Nationen und rund 19.000 Besucher aus 85 Ländern.
Das umfangreiche Kongressprogramm der ISPO beinhaltet sämtliche Beiträge der rund 40 Symposien, 25 Instructional Courses, 40 Free Paper Sessions und verschiedenen thematisch strukturierten Posterpräsentationen. Neu auf der Kongressseite im OT-Forum ist die Rubrik "Kongress Referenten", die eine schnelle Suche nach Referenten und ihren Vorträgen erlaubt.
Sämtliche Beiträge des ISPO-Weltkongresses werden simultan englisch-deutsch übersetzt, die Sprachfassungen sind an den Länderfähnchen erkennbar: Das erste Fähnchen symbolisiert die jeweilige Vortragssprache.
Eintrittskarten können ab sofort im Internet unter www.ot-leipzig.de/ticket bestellt werden. Bis zum 31. März 2010 profitieren Teilnehmer von vergünstigten Vorverkaufspreisen. Alle Kongresseintrittskarten berechtigen auch zum Besuch der Fachmesse.
Sanitätshaus im Focus - Sonderschau auf der O+R in Leipzig
Auf der diesjährigen ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK in Leipzig wird das Sanitätshaus in den Mittelpunkt gerückt. Erstmals werden auf einer eigens geschaffenen Sonderfläche Möglichkeiten der Produktpräsentation und Schaufenstergestaltung thematisiert. Es werden Anregungen für ein erfolgreiches visuelles Marketing und verkaufsfördernde Maßnahmen gegeben. Vorträge für das Verkaufspersonal und Gestaltungsworkshops ergänzen das Angebot (s. Anlage).
Managementforum „Sanitätsfachhandel auf dem Weg zum Selbstzahlermarkt ?!“
In einem Managementforum am Donnerstag, 13. Mai, werden Strategien diskutiert, wie das Sanitätshaus der Zukunft aufgestellt sein muss, um im Wettbewerb um den wachsenden Selbstzahlermarkt bestehen zu können. Wie ist der Sanitätsfachhandel im Wettbewerb zu Apotheken, Internet-Handel oder Drogeriemärkten positioniert und wie sehen die Kunden und Patienten die Produkte und Dienstleistungen des Sanitätshauses.
Analyse der Marktstellung - Befragung von Sanitätshäusern
Grundlage der Diskussion bildet eine Analyse der jetzigen Marktstellung des Sanitätshauses durch die Studie des unabhängigen Meinungsforschungsinstituts „teleResearch“ in Mannheim, die anlässlich des Managementforums erstmalig vorgestellt wird.
Einen Teilbereich davon umfasst auch eine telefonische Befragung (Beginn 14. Februar 2010) von Sanitätshausinhabern und -geschäftsführern.
Für diese Teilstudie wird per Zufallsauswahl aus allen bundesdeutschen Sanitätshäusern eine Stichprobe gezogen. Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Für das Gelingen und die Aussagekraft der Studie wäre es allerdings sehr wichtig, wenn möglichst viele Sanitätshäuser diese Befragung unterstützen würden. Die Dauer des Interviews beträgt ca. 15 Minuten, es handelt sich durchweg um einfache Fragestellungen, die problemlos beantwortet werden können.
Selbstverständlich wird der Datenschutz gewährleistet, d. h. sowohl der Betrieb als auch die befragte Person bleiben anonym und werden vom Forschungsinstitut nicht weitergegeben.
Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen der Gesundheitshandwerke
Im Oktober 2008 hatte uns der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Zusammenhang mit der Problematik des Umsatzsteuerausweises in Rechnungen der Gesundheitshandwerke darüber informiert, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) dem ZDH mündlich zugesagt hatte, dass es nicht beanstandet wird, wenn zwar in Abrechnungen gegenüber den Versicherten weiterhin die Umsatzsteuer ausgewiesen wird, die Rechnung aber durch den Zusatz „Leistungsempfänger ist die Krankenkasse. Diese Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.“ entwertet wird.
Nachdem diese Aussage von einigen Steuerberatern und Finanzämtern bezweifelt wurde, hatte der ZDH das BMF um eine schriftliche Bestätigung gebeten. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2009 ist das BMF dieser Aufforderung nachgekommen und hat diese Praxisregelung schriftlich bestätigt. Die Regelung wurde auch mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgesprochen, so dass die Finanzämter ebenfalls hierüber in Kenntnis gesetzt sind. Damit besteht in dieser Sache nun Rechtssicherheit für die Betriebe.
Das Schreiben des BMF an den ZDH erhalten Sie als Anlage.
Termine
Anlagen
BIVdirekt im PDF-Format
BIVdirekt-2010-04
(64KB)