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BIVdirekt-2010-12 vom 1. April 2010

Entwicklungen um den TK-Vertrag - Auch ohne Vertragsbeitritt Abrechnung nach neuen Konditionen befristet bis zum 31. Mai 2010 möglich

Entwicklungen um den TK-Vertrag - Auch ohne Vertragsbeitritt Abrechnung nach neuen Konditionen befristet bis zum 31. Mai 2010 möglich
Wie Sie gestern bereits durch Ihre Landesinnungen informiert wurden, hat sich die Techniker Krankenkasse aufgrund des erst vor wenigen Tagen geschlossenen Vertrages mit dem Bundesinnungsverband und damit noch unübersichtlicher Vertragspartner gestern entschlossen, die bereits gekündigten Vereinbarungen zur PG 08 (Einlagen) und PG 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) befristet bis zum 31. Mai 2010 weiterhin anzuerkennen.

In einem heutigen Telefonat bestätigte uns die TK nun, dass neben den Produktgruppen 08 und 17 auch die Produkte der anderen im OT1-Vertrag geregelten Produktgruppen auch ohne Vertragsbeitritt befristet bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden können, vorausgesetzt die neuen Vertragspreise des OT1-Vertrages zwischen BIV und TK angesetzt werden. Die Genehmigungsfreigrenzen des neuen OT1-Vertrages zwischen TK und BIV finden Anwendung.

Wir bitten um Beachtung!

BIVdirekt im PDF-Format

BIVdirekt-2010-12.pdf

 

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Kontakt:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistraße 7-9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/557050-0
Fax: 0231/557050-40
E-Mail:bivdirekt@ot-forum.de


 
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