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BVMed-Informationsblatt Hilfsmitteln

Neues BVMed-Informationsblatt zur Verordnung von Hilfsmitteln

Über die Rechte und Pflichten der Ärzte, Krankenkassen und Leistungserbringer bei der Verordnung von Hilfsmitteln informiert der BVMed in einer neuen Publikation.

Das zweiseitige Informationsblatt enthält neben den wesentlichen Aspekten der Hilfsmittelverordnung auch die jeweiligen Rechtsquellen, so dass Ärzte, Kassen und Unternehmen einen schnellen Überblick erhalten können. Das Informationsblatt ist im Internet abrufbar unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten).

Zu den Rechten des Arztes zählt, dass spezifische Einzelproduktverordnungen bei Hilfsmitteln im Einzelfall mit entsprechender Begründung möglich sind. Zu seinen Pflichten gehört es, bei individueller Anfertigung oder Zurichtung das abgegebene Hilfsmittel zu überprüfen.

Leistungserbringer können spezifische Einzelprodukte abgeben, wenn eine explizite Einzelproduktverordnung vorliegt. Änderungen und Ergänzungen der Verordnung sind jedoch nur durch den Arzt zulässig. Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Krankenkasse. Ausnahmen sind abweichende vertragliche Regelungen.

Mehr zum Thema Hilfsmittel gibt es im Internet unter www.bvmed.de/themen/Hilfsmittel.

Pressetext online unter: www.bvmed.de/presse.php?11140

Pressearchiv: www.bvmed.de/presse/

Kontakt:

Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-mail: beeres@bvmed.de
Internet: www.bvmed.de


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