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Die Ausbildung zum Podologen / zur Podologin ist seit 2002 per Gesetz geregelt. Seit rund sieben Jahren sind demnach auch die Bezeichnungen "Podologe/-in" bzw. "Med. Fußpfleger/-in" geschützt. Dennoch gibt es bis heute erhebliche Informations- und Erklärungsbedarf zum Thema Podologie, auch bei Ärzten und anderen medizinischen Berufsgruppen.
Immer noch weitgehend unbekannt ist zum Beispiel, dass eine podologische Behandlung in bestimmten Fällen ärztlich verordnet werden kann und muss. Der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands - ZFD - informiert über die aktuelle Entwicklung und die Abgrenzung von Podologie und Fußpflege.
Der Beruf Podologe/-in ist ein Medizinal-Fachberuf. In Abgrenzung rein kosmetischer Fußpflege lautet eine gängige Definition von Podologie "nichtärztliche Heilkunde am Fuß". Nur wer eine zweijährige Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Fachschule absolviert hat, darf laut Podologengesetz den Titel "Podologe/-in" bzw. "Med. Fußpfleger/-in" führen. Durch diese gschützten Berufsbezeichnungen können Patienten unter vielen zum Teil verwirrenden Titeln schnell und einfach den qualifizierten Ansprechpartner finden.
Nur Berufsangehörige, die unter das Podologengesetz fallen, gelten als Berufstätige mit einem so genannten nichtärztlichen Heilberuf. Wer keine podologische Ausbildung hat, gehört demnach nicht mehr zur Gruppe der Heilhilfsberufe. Deshalb dürfen gem. der aktuellen Gesetzeslage auch nur Podologen heilkundliche Tätigkeiten ausführen, und zwar dann, wenn ein Patient - egal ob gesetzlich oder privat versichert . eine ärztliche Verordnung vorlegt. Im Umkehrschluss gilt: Wer keine podologische Ausbildung hat, darf weder selbstständig noch auf Veranlassung eines Arztes heilkundlich tätig werden, sondern muss sich auf die kosmetische Fußpflege beschränken. Nach Auffassung des ZFD darf er auch nicht mit der allgemeinen Tätigkeitsbeschreibung "medizinische Fußpflege" werben. "In den letzten Jahren hat sich einiges getan, speziell was die Abgrenzung der Berufsbilder Podologie und Fußpflege angeht", erläutert Alfons Pöppinghaus, Präsident des ZFD. "Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Der ZFD ist hier sehr aktiv und wird sich auch künftig im Sinne seiner Mitglieder und im Interesse der Patienten für eine hohe Transparenz einsetzen."
Podologen als Partner der Ärzte
Podologen unterstützen Dermatologen und Orthopäden und arbeiten eng mit verwandten Berufsgruppen zusammen, z. B. mit Orthopädieschuhtechnikern oder Physiotherapeuten. Neben rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantworten Podologen eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden.
Tätigkeitsschwerpunkte von Podologen sind neben der Behandlung von Hühneraugen, Verhornungen, allen Arten von Nagelmissbildungen wie verdickten, eingewachsenen und verpilzten Nägeln, vor allem die Nagelspandenbehandlung, die Anfertigung von Orthosen (langlebigen Druckentkastungen), Nagelprotherik (Nagelersatz) und die Behandlung des diabetischen Fußes. In diabetischen Fußambulanzen arbeitet der Podologe im Team mit Diabetologen und Orthopädieschuhtechnikern. Der Bedarf an solchen Ambulanzen ist erheblich, da die Zahl der Betroffenen stetig stiegt. Eine professionelle Fußpflege ist darüber hinaus mitentscheidend für die Prophylaxe von Fußläsionen. Viele ältere Patienten können diese nicht sicher selbst vornehmen, sondern sind auf die Behandlung durch qualifizierte Fachkräfte angewiesen.
Über den ZFD
Der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V. - ZFD - ist mit rund 2.500 Mitgliedern der größte, älteste und einzige bundesweit vertretene Organisation o. g. Berufsgruppen. Weitere Informationen und Kontaktadressen von Podologen unter www.zfd.de
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