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„Das erste Jahr nach dem Auslaufen der Anschubfinanzierung hat gezeigt, dass integrierte Versorgungsmodelle eine Anschubfinanzierung nicht benötigen“, sagt Carsten Sterly, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) e. V. in Berlin und betont: „Es gibt zahlreiche Versorgungsverträge, die den Patienten eine deutlich verbesserte Behandlungsqualität bieten, den Leistungserbringern eine zukunftsweisende Vergütung sichern und sich wirtschaftlich selbst tragen.“
Den nachhaltigsten Grund für eine nicht noch umfangreichere Umsetzung von Versorgungsverträgen sieht Carsten Sterly in der vielfachen Unkenntnis der Leistungserbringer von den gesetzlichen Möglichkeiten der Versorgungsverträge. Hier werde die DGIV in 2010 einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit setzen. „Es kann nicht angehen“, so Carsten Sterly weiter, „dass innovative und kostengünstige Behandlungen nicht allen in Frage kommenden Patienten angeboten werden, weil insbesondere eine für den Leistungserbringer handhabbare Informationsquelle über die vorhandenen Verträge fehlt.“
Verständnis hat der Vorstandsvorsitzende zugleich für die Kritiker der integrierten Versorgungsmodelle die von der Vertragsentwicklung nach Auslaufen der Anschubfinanzierung enttäuscht sind. Viele Akteure haben ein massives Umlenken der Behandlungsströme weg von der Regelversorgung in die vertragsbasierte Behandlung erwartet. „Eine solche Erwartung“, gibt Carsten Sterly zu bedenken, “war jedoch unrealistisch, denn die Öffnung der deutschen Regelversorgung auf eine vertragsbasierte Versorgung ist ein langwieriger und schwieriger Prozess, der nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet sein kann.“
Die DGIV wird sich in 2010 u. a. für die Einrichtung eines zentralen Vertragsregisters einsetzen, in welchem Leistungserbringern und Patienten alle wesentlichen Vertragsinhalte zur Verfügung stehen. Die unverzichtbare Transparenz geschlossener Versorgungsverträge wird zu dem vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerb zwischen den Versorgungsformen führen. Weiterhin sind die gesetzlichen Barrieren in der unverzichtbaren
Zusammenarbeit zwischen medizinischen Leistungserbringern und Hilfsmittellieferanten abzubauen. Dem gegenwärtigen Misstrauen des Gesetzgebers hinsichtlich einer missbräuchlichen Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und den Hilfsmittellieferanten kann in einem transparenten Vertragscontrolling wirksam entgegen getreten werden. Dazu müssen aber die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des §§ 73c, 128 und § 140b SGB V besser aufeinander abgestimmt werden. Hier können ohne viel gesetzgeberischen Aufwand ganz neue Möglichkeiten für eine effektive und kostengünstige Patientenversorgung geschaffen werden.
Die DGIV Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen ist der Zusammenschluss von Leistungserbringern, Kostenträgern und Unternehmen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens mit dem Ziel, die Integrierte Versorgung in der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung als Regelfall durchzusetzen. Die DGIV informiert Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung zu allen Fragen der integrativen Versorgungsformen und führt entsprechende Fortbildungsveranstaltungen durch. Die Gesellschaft initiiert themenbezogene Foren für Wissenschaft und Praxis, gibt fachbezogene Publikationen heraus und fördert die Erforschung und Entwicklung der Methoden integrativer Versorgungsformen.
Für Kontakt und weitere Informationen: www.dgiv.org.
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