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Die Qualität der Versorgung der Patienten setzt voraus, dass die Orthopädietechniker aufbauend auf ihrer qualifizierten Ausbildung zum Gesellen und zum Meister sich fort- und weiterbilden. Dies geschieht heute bereits in einem erfreulich hohem Maß. Eine entsprechende Dokumentation der Fort- und Weiterbildung fehlt jedoch bisher, abgesehen von den jeweiligen Fortbildungszertifikaten und Bescheinigungen der einzelnen Kurse.
Der Bundesinnungsverband will daher ein freiwilliges Fortbildungszertifikat entwickeln, in dem die Orthopädietechniker ihre Fortbildungsmaßnahmen zusammenfassen und dokumentieren lassen können. Mit einem derartigen Zertifikat, das auch einen bestimmten Punktwert für die Fortbildung pro Jahr nachweisen muss, soll allen Krankenkassen, Ärzten und Patienten gegenüber der hohe Leistungsstandard der Orthopädie-Technik dokumentiert werden.
Dies setzt auch voraus, dass die Fortbildungskurse einem hohen Standard entsprechen. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsvorgaben sollen daher durch eine noch einzurichtende Akademie des Bundesinnungsverbandes die entsprechenden Kurse zertifiziert werden.
Der Bundesinnungsverband hat daher in diesem Teil entsprechende Fort- und Weiterbildungsvorgaben mit Richtlinien über ein freiwilliges Fortbildungszertifikat entwickelt.
Fort- und Weiterbildungsvorgaben
Entwurf
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